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   BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B   

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BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B (https://dejure.org/2000,12079)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B (https://dejure.org/2000,12079)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2000 - B 9 V 57/99 B (https://dejure.org/2000,12079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschaffung rechtlichen Gehörs durch Vertagungsantrag - Rüge einer bereits vor Abschluss der Instanz bekannten Verletzung des rechtlichen Gehörs im selben Rechtszug - Berücksichtigung von nicht vom Gericht ernannten unabhängigen Sachverständigen erstellten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Rügerechts bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß er sich durch einen Vertagungsantrag hätte rechtliches Gehör verschaffen können (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, RdNr 18 zu § 128; RdNrn 9, 10 und 11c zu § 62; BVerfG NJW 1992, 3185), zumal er anwaltlich vertreten war.
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einem Beteiligten bereits vor Abschluß der Instanz bekannt ist, muß dieser noch im selben Rechtszug rügen, um einen Ausschluß dieser Rüge im nächsten Rechtszug zu vermeiden (vgl § 202 SGG i.V.m. § 295 Zivilprozeßordnung ; BSG Beschluß vom 28. September 1999 - B 2 U 31/99 B - unveröffentlicht - Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl, RdNr 44 zu § 295; BFH in stRspr vgl BFH NV 1997, 143 f; 1996, 618 f mwN; auch BVerwG NJW 1989, 601; BVerwGE 19, 231, 237).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Für eine auf den geltend gemachten Verfahrensmangel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde wäre es grundsätzlich sogar Voraussetzung der Zulässigkeit (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) gewesen, daß der Kläger in der Beschwerdebegründung vorgetragen hätte, er habe die Verletzung des § 128 Abs. 2 SGG bereits vor dem LSG gerügt (vgl Beschluß des Senats vom 22. August 1995 - 9 BVs 16/95 und des 5. Senats des BSG vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90; anders der vorzitierte Beschluß des 2. Senats vom 28. September 1999).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einem Beteiligten bereits vor Abschluß der Instanz bekannt ist, muß dieser noch im selben Rechtszug rügen, um einen Ausschluß dieser Rüge im nächsten Rechtszug zu vermeiden (vgl § 202 SGG i.V.m. § 295 Zivilprozeßordnung ; BSG Beschluß vom 28. September 1999 - B 2 U 31/99 B - unveröffentlicht - Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl, RdNr 44 zu § 295; BFH in stRspr vgl BFH NV 1997, 143 f; 1996, 618 f mwN; auch BVerwG NJW 1989, 601; BVerwGE 19, 231, 237).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 31/99 B

    Verlust des Rügerechts im sozialgerichtlichen Verfahren, Recht auf rechtliches

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einem Beteiligten bereits vor Abschluß der Instanz bekannt ist, muß dieser noch im selben Rechtszug rügen, um einen Ausschluß dieser Rüge im nächsten Rechtszug zu vermeiden (vgl § 202 SGG i.V.m. § 295 Zivilprozeßordnung ; BSG Beschluß vom 28. September 1999 - B 2 U 31/99 B - unveröffentlicht - Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl, RdNr 44 zu § 295; BFH in stRspr vgl BFH NV 1997, 143 f; 1996, 618 f mwN; auch BVerwG NJW 1989, 601; BVerwGE 19, 231, 237).
  • BSG, 26.06.1991 - 5 BJ 141/90

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gründe zur

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Für eine auf den geltend gemachten Verfahrensmangel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde wäre es grundsätzlich sogar Voraussetzung der Zulässigkeit (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) gewesen, daß der Kläger in der Beschwerdebegründung vorgetragen hätte, er habe die Verletzung des § 128 Abs. 2 SGG bereits vor dem LSG gerügt (vgl Beschluß des Senats vom 22. August 1995 - 9 BVs 16/95 und des 5. Senats des BSG vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90; anders der vorzitierte Beschluß des 2. Senats vom 28. September 1999).
  • BSG, 22.08.1995 - 9 BVs 16/95
    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Für eine auf den geltend gemachten Verfahrensmangel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde wäre es grundsätzlich sogar Voraussetzung der Zulässigkeit (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) gewesen, daß der Kläger in der Beschwerdebegründung vorgetragen hätte, er habe die Verletzung des § 128 Abs. 2 SGG bereits vor dem LSG gerügt (vgl Beschluß des Senats vom 22. August 1995 - 9 BVs 16/95 und des 5. Senats des BSG vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90; anders der vorzitierte Beschluß des 2. Senats vom 28. September 1999).
  • BSG, 21.05.1963 - 9 RV 466/60
    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 V 57/99 B
    Eine Prüfung des Akteninhalts ergibt jedoch, daß sein Vortrag nicht zutrifft: Der Kläger mußte mit der Berücksichtigung der den Schriftsätzen des Beklagten beiliegenden versorgungsärztlichen Stellungnahmen im Wege des Urkundenbeweises rechnen, da es sich bei ihnen erkennbar nicht nur um Parteivorbringen, sondern (auch) um ärztliche Beurteilungen, dh letztlich um Sachverständigengutachten handelte, mochten diese auch nicht von der Hand eines vom Gericht ernannten unabhängigen Sachverständigen stammen (vgl Meyer-Ladewig aaO RdNr 6 zu § 117 und RdNr 12b zu § 118 und BSG SozR Nr. 3 zu § 118 SGG sowie die - unveröffentlichte - Entscheidung des Senats vom 21. Mai 1963 - 9 RV 466/60 -).
  • BSG, 26.10.2023 - B 10 ÜG 1/22 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - keine

    Der Begriff "Rechtszug" wird in § 41 ZPO selbst (siehe auch Nr. 6) und in der ZPO allgemein (zB § 36 Abs. 1; § 38 Abs. 1 und 2; § 39; § 45 Abs. 3; § 64) sowie im SGG (zB § 8; § 29; § 39 Abs. 2; § 58 Abs. 2) entsprechend seinem allgemeinen und juristischen Bedeutungsgehalt als Synonym für "Instanz" verwendet (vgl zB Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Band 7, 3. Aufl 1999, Stichwort: "Rechtszug" und https://www.duden.de/rechtschreibung/Rechtszug, letzter Aufruf: 26.10.2023; Weber, Rechtswörterbuch, 24. Aufl 2022, Stichwort: "Rechtszug"; s zB auch BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 63; BSG Urteil vom 30.3.1967 - 12 RJ 298/66 - juris RdNr 14 f; BSG Beschluss vom 30.11.2006 - B 9a SB 14/06 B - SozR 4-1750 § 41 Nr. 1 RdNr 5; BSG Beschluss vom 26.7.2006 - B 3 KR 6/06 B - SozR 4-1500 § 197a Nr. 4 RdNr 8; BSG Beschluss vom 29.5.2006 - B 2 U 391/05 B - SozR 4-1500 § 193 Nr. 3 RdNr 16; BSG Beschluss vom 12.4.2000 - B 9 V 57/99 B - juris RdNr 4) .
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 KR 2272/10

    Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch einer Universitätsklinik für eine

    Der Senat stützt seine Überzeugung hiervon auf die durch die Beklagte vorgelegten Gutachten des Prof. Dr. H. vom KOC, die der Senat im Wege des Urkundsbeweises (vgl. BSG, Beschluss vom 12. April 2000 - B 9 V 57/99 B - in juris) verwertet.
  • BSG, 14.10.2008 - B 13 R 365/08 B
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einem Beteiligten bereits vor Abschluss der Instanz bekannt war oder bekannt sein musste, muss von diesem aber noch im selben Rechtszug gerügt werden, um einen Ausschluss dieser Rüge im nächsten Rechtszug zu vermeiden (vgl § 202 SGG iVm § 295 ZPO; BSG vom 12.4.2000 - B 9 V 57/99 B, Juris RdNr 4 mwN).
  • BSG, 17.03.2011 - B 5 R 366/10 B
    So muss eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einem Beteiligten bereits vor Abschluss der Instanz bekannt ist, von diesem noch im selben Rechtszug gerügt werden, um einen Ausschluss im nächsten Rechtszug zu vermeiden (vgl § 202 SGG iVm § 295 ZPO; BSG Beschluss vom 12.4.2000 - B 9 V 57/99 B - juris RdNr 4 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 15 AS 1074/09
    Soweit dieser der Auffassung gewesen sein sollte, dass noch eine vertiefte Auseinandersetzung mit der in der mündlichen Verhandlung mitgeteilten rechtlichen Einschätzung des VG erforderlich gewesen wäre, wäre es seine Sache gewesen, einen Vertagungsantrag zu stellen (vgl. BSG, Beschluss vom 12. April 2000 - B 9 V 57/99 B, Rn. 4).
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